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Aktuelle Hinweise und Informationen
für unsere Mitarbeitenden in der Zeitarbeit

Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Hier findest Du die wichtigsten Informationen zu Regelungen der jobilities GmbH im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert.

Hinweis: Wir möchten dich bitten, stets die Informationen in deinem Entleiherbetrieb zu berücksichtigen.
Alles weitere zur Sicherheitsunterweisung in der COVID-19 Pandemie findet ihr hier

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Allgemeine Hinweise:

  • Melde dich bei Arbeitsverhinderung aufgrund von Krankheit bitte telefonisch umgehend bei deinem Fachvorgesetzten im Entleiherbetrieb sowie telefonisch bei deinem Personalbetreuer der jobilities. Eine persönliche Meldung vor Ort ist nicht notwendig!
  • Sende uns deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitte per Post zu oder nutze die Briefkästen der jeweiligen Niederlassung. Die persönliche Abgabe der Bescheinigung in der Niederlassung ist auch hier nicht notwendig.
  • Bitte beachte unsere Meldekette im Fall eines Verdachts oder bei einer Infektion mit dem Corona-Virus.

Links:

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Kontakt

Bitte beachte, dass wir aufgrund der aktuellen Situation mit dem Corona-Virus den persönlichen Kontakt vorsorglich so gering wie möglich halten möchten.

Bitte kontaktiere bei Bedarf deine zuständige Niederlassung per E-Mail.

Für den Notfall

Sollte es aufgrund einer verschärften Lage mit dem Virus dazu kommen, dass wir die Niederlassung nicht mehr besetzen können, melde dich bitte mit deinem Anliegen unter info@jobilities.com.

Werksarztzentrum Deutschland

E-Mail: jobilities@arbeitsmedizin.de
Telefon: 0800 929 2222

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Hinweise sowie Möglichkeiten zum Thema Kinderbetreuung

Mit zusätzlichen Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld hilft die Bundesregierung Eltern und Alleinerziehenden, deren Kinder pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt betreut werden oder zur Schule gehen können. Für die Regelung ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig. Die Details findet Ihr hier

Freistellungen, Quarantäne, Krankschreibung und mobiles Arbeiten

Entscheidungen über Freistellungen, Quarantäne und mobiles Arbeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus erfolgen ausschließlich in Abstimmung mit dem betrieblichen Vorgesetzten im Entleiherbetrieb. Solltest Du aufgrund einer entsprechenden Situation davon betroffen sein, gelten Folgende Regelungen:
Sollte der Arbeitgeber mobiles Arbeiten verordnen, ist dem Folge zu leisten.
Wenn mobiles Arbeiten betriebsbedingt nicht möglich ist, bitten wir darum, für den angeordneten Zeitraum zunächst die eigenen Kontingente in Form von Arbeitszeitkonto (AZK) sowie Urlaub zu verbrauchen. Grundsätzlich ist es auch möglich, das eigene Arbeitszeitkonto in Abstimmung mit dem fachlichen Vorgesetzten im Einsatzbetrieb sowie dem disziplinarischen Vorgesetzten bei jobilities negativ zu belasten.
Solltest Du aufgrund von notwendiger Kinderbetreuung gegenwärtig nicht in der Lage sein den Arbeitsplatz aufzusuchen, besteht ebenfalls die Möglichkeit der Entnahme von AZK-Kontingenten oder Urlaub. Ohne Entnahme von Urlaub, AZK oder dem Eingreifen anderer Entgeltersatzleistungen, besteht in diesen Fällen keine Pflicht der jobilities auf Entgeltfortzahlung.

Was ist zu tun bei Arbeitsverhinderung?

1. Melde Dich bei Arbeitsverhinderung aufgrund von Krankheit bitte telefonisch umgehend bei Deinem Fachvorgesetzten im Entleiherbetrieb sowie telefonisch bei Deinem Personalbetreuer der jobilities. Eine persönliche Meldung vor Ort ist nicht notwendig!

2. Sende uns Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitte per Post zu oder nutze die Briefkästen der jeweiligen Niederlassung. Die persönliche Abgabe der Bescheinigung in der Niederlassung ist auch hier nicht notwendig.

3. Bitte beachte unsere Meldekette im Fall eines Verdachts oder bei einer Infektion mit dem Corona-Virus, die ebenfalls hier auf der Seite nachzulesen ist.

Sei neugierig!

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